Wir vertreten Banken und Finanzdienstleister gerichtlich und außergerichtlich. Dabei übernehmen wir häufig die Funktion der ausgelagerten Rechtsabteilung. Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet dabei das Wertpapierrecht, das Kredit- und Kreditsicherungsrecht einschließlich sämtlicher Aspekte des gewerblichen wie des Verbraucherkreditrechts.

Wir beraten und vertreten Sie im Bankvertragsrecht, bei Konflikten mit Kunden oder anderen Wertpapierinstituten. Die Umsetzung neuer gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen begleiten wir sowohl im Projekt als auch in der vertraglichen Gestaltung von AGB und Verträgen. Wir bieten Ihnen ergänzend ein modernes Forderungsmanagement an.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht, u.a. die Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus Investmentanteilen, aus vermittelten Wertpapiergeschäften oder Vermögensanlagen gem. Vermögensanlagegesetz,, aus der Vermögensverwaltung und Vermögensbetreuung.


Trenz Rechtsanwälte unterstützen Banken und Wertpapierinstitute bei allen aufsichtsrechtlichen Fragestellungen (KWG, WpHG, KAGB, VermAnlG etc). Insbesondere begleiten wir auch Startups im Bereich des FinTech zu den Fragen der Erlaubnispflicht der Bankenaufsicht oder Prospektpflichten für die Produkte sowohl bei plattformgestützten Angeboten oder solchen auf Blockchainbasis.

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