Trenz Rechtsanwälte nehmen Ihre Interessen in allen Bereichen des Individualarbeitsrechts wahr. Wir beraten im Bedarfsfall sowohl die Arbeitgeber- wie auch die Arbeitnehmerseite.

Wir erstellen Arbeitsverträge, die den speziellen Anforderungen Ihres Unternehmens gerecht werden. Wir prüfen vorhandene Verträge und entwerfen Alternativen. Bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen klären wir die für Sie relevanten Besonderheiten.


Im Kündigungsfall oder bei der Aufhebung von Arbeitsverhältnissen beraten wir Sie umfassend über die bestehenden Optionen und erarbeiten faire Abwicklungsmodelle. Wir nehmen Ihre Interessen im arbeitsgerichtlichen Verfahren wahr.

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