Wir beraten in der Gestaltung von erbrechtlichen Nachfolgeregelungen, interdisziplinär unter Berücksichtigung aller steuerrechtlichen Belange.

Dies umfasst die Gestaltung von Erbverträgen und Testamenten. Daneben unterstützen wir Sie auch ergänzend bei der Entwicklung von Vorsorge- und Betreuungsvollmachten.


Wir vertreten Sie in allen erbrechtlichen Streitigkeiten und übernehmen im Bedarfsfalle das Amt eines Testamentsvollstreckers. Hat eine erbrechtliche Angelegenheit einen internationalen Bezug, sei es durch Belegenheit des Vermögens im Ausland oder weil Erblasser oder Erben nicht in Deutschland ansässig sind, begleiten wir Sie bei der Ermittlung und Abwicklung im Ausland.

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